Nicht nur etwas für Pflegebedürftige
Immer mehr Menschen benötigen Unterstützung im Haushalt: so beispiels-
weise Singles oder Paare mit Wunsch nach Entlastung, Familien, wenn beide
Elternteile berufstätig sind, aber auch Senioren, die im hohen Alter weiterhin
in den eigenen vier Wänden leben möchten.
Unsere Leistungen
• Reinigung der Unterkunft
(Staubsaugen, Fensterputzen, Geschirrspülen, Müllbeseitigung)
• Wäschewaschen sowie Bügeln, Falten und Einräumen
• Einkäufe und Besorgungen
• Unterstützung bei der Zubereitung von Speisen
• Blumen gießen
• Urlaubsvertretung für Ihre Putzkraft
• u.v.m.
Wussten Sie schon? – Entlastung für Pflegebedürftige
Wer nach § 14 SGB XI als pflegebedürftig gilt, erhält (ab Pflegegrad 1) von der
zuständigen Pflegeversicherung Unterstützung zur Finanzierung haushaltsnaher
Dienstleistungen. Voraussetzung für die Erstattung durch die Pflegekasse ist,
dass Sie einen zugelassenen Anbieter wählen.
Unser Pflegewerk ist zugelassen und erfüllt diese Voraussetzung!
In der Praxis zögern viele Menschen, den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
(mtl. 125,-€) in Anspruch zu nehmen. Manche haben Sorge, dass sie dadurch an
Selbstständigkeit verlieren. Andere scheuen sich prinzipiell Hilfe bzw. Unter-
stützung anzunehmen.
Unser Tipp
Nehmen Sie die Möglichkeit der Unterstützung im Haushalt lieber früher als
später wahr. Wer rechtzeitig auf Hilfe von außen zurückgreift, kann das Risiko
von Unfällen oder Überbelastung deutlich reduzieren.
Finanzierung
Der Entlastungsbetrag durch die Pflegekassen reicht oftmals nicht aus, um
den Bedarf zu decken. Selbstverständlich können Leistungen, über den er-
stattungsfähigen Betrag hinaus, eigenfinanziert werden. Dies gilt auch für alle
Personen ohne Pflegegrad.