Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung durchführen Lassen.
Dies wird oft auch als (verpflichtender) „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.
Der Beratungsbesuch findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird von unseren geschulten Mitarbeiter durchgeführt.
Hierbei informieren wir Sie und ihr Umfeld ausführlich, wie die bedarfsgerechte Pflege sowie eine umfassende Betreuung durch pflegende Angehörige gewährleistet werden kann oder ob Hilfsmittel / Leistungen aus der Pflegeversicherung fehlen.
Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen.
Der Beratungsbesuch ist bei Pflegegrad 2 & 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 & 5 vierteljährlich.
Achtung!
Wenn die Beratungseinsätze nicht nachgewiesen werden können oder vom Pflegebedürftigen abgelehnt werden, kann das Pflegegeld gekürzt und bei anhaltender Verweigerung sogar ganz gestrichen werden!
Für weitere Informationen oder Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern!
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